Im Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Gesetzgeber die Regelversorgung festgelegt
Alle medizinischen Leistungen, also Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die über das beschriebene Maß hinausgehen, sind individuelle Wunsch- oder Luxusleistungen. Sie werden von gesetzlichen Krankenkassen meist nicht übernommen, von den Privatversicherungen zum Teil oder ganz.
Solche Leistungen umfassen u.a. Reise- medizin, Sport- und Tauchsporttauglichkeit, Beratung nach dem Infektionsschutz- gesetz, Doppleruntersuchung der Hals- schlagader, erweiterter Laborcheck wie z.B. Hormonstatus.
Den Umfang unserer Angebote entnehmen Sie bitte unserem Wartezimmer-TV.
Sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiterinnen bei Interesse einfach unverbindlich an!